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2. Geschichte der Europäischen Währungsunion
1951 hatten sich die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg zu einer Montanunion, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, zusammengeschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Staaten zu fördern (Für die Eintrittszeitpunkte weiterer Staaten, siehe Anhang). Hiermit zogen diese Länder die Lehre aus den schlechten Erfahrungen der ersten Hälfte des Jahrhunderts, in dem die Konfrontation zwischen Frankreich und Deutschland mitwirkend am Ausbruch von zwei Weltkriegen war. Hierbei war von Beginn an eine Ausweitung der Union geplant. So heißt es im Gründungsvertrag, daß die sechs Staaten entschlossen sind, " ...durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefende Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren" (Grupp, 1996, S. 16). Im Jahre 1957 wurden dann als nächster Schritt die Römischen Verträge, die die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) vorsahen, von den Mitgliedsländern unterzeichnet. In der EWG wurde die bestehende Zusammenarbeit im Bereich Kohle und Stahl auf weitere wirtschaftliche Bereiche, wie Fischerei, Landwirtschaft, Verkehr und Außenhandel, ausgedehnt. Außerdem wurde im ersten wichtigen Schritt zu einer WWU der Beschluß gefaßt, innerhalb von 12 Jahren einen Europäischen Binnenmarkt einzuführen. Tatsächlich währte die Einführung allerdings wesentlich länger und konnte erst 1993 verwirklicht werden. Nachdem 1968 die EWG eine Zollunion errichtet hatte, entschied man sich im darauffolgendem Jahr, 1969, auf einem EG-Gipfel in Den Haag, die Entwicklung einer Wirtschafts- und Währungsunion vorzubereiten. Der "Werner-Plan", benannt nach dem damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner, sah eine Einführung einer WWU innerhalb von zehn Jahren vor. Ziele dieses Planes waren die unauflösliche Konvertibilität der EWG-Währungen untereinander, die völlige Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs innerhalb der Mitgliedsstaaten, unveränderliche Wechselkurse ohne Schwankungsbreiten, das Zusammenlegen der Währungsreserven und eine zentralgesteuerte Kredit- und Währungspolitik (Wochenschau 2/98, S. 80). Der Zeitpunkt für die Durchführung dieses Planes war allerdings sehr ungünstig, so daß das Vorhaben bereits im Jahr 1971 scheiterte. Grund hierfür war zum großen Teil das auf den US-Dollar basierende Weltwährungssystem, das unglücklicherweise gerade in diesem Jahr zusammenbrach. Als Lehre aus diesem Mißerfolg wurde im Jahr 1972 eine Währungsschlange eingeführt. Hierbei handelt es sich um den Versuch, die Wechselkursschwankungen der EG-Mitgliedsländer in den engen Grenzen von 2,25 % über oder unter den in US-Dollar ausgedrückten Mittelkursen zu halten. Ein neuer Impuls für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EG war die Gründung der Europäischen Währungsgemeinschaft (EWS) im Jahre 1979. Diese wurde insbesondere von dem französischen Präsidenten Giscard d´Estaing und dem deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt, mit dem Ziel einer gemeinsamen Währung und einer damit verstärkten europäischen Integration, vorangetrieben. Um eine Abhängigkeit vom Dollar und dessen Schwankungen zu vermeiden, wurden die Leitkurse der EG-Währungen nun in der neu geschaffenen künstlichen Recheneinheit "European Currency Unit" (ECU) ausgedrückt. Beim ECU handelt es sich nicht um eine eigenständige Währung, sondern um einen Währungskorb, der aus den Währungen der verschiedenen EG-Mitgliedsländer besteht. Wobei die Wirtschaftskraft, die Größe des Bruttosozialprodukts und der Anteil am Intra-EG-Handel, über den jeweiligen prozentualen Anteil der verschiedenen nationalen Währungen am Korb entscheiden. So ist der Anteil der D-Mark am Währungskorb mit 32,68% am größten, während der Anteil des Luxemburgischen-Franc mit 0,33% am geringsten ist (Für eine Aufschlüsselung der Werte des Jahres 1997, siehe Schaubild 1). Schaubild 1 Die Korbwährung ECU
Somit ist verständlich, daß eine Veränderung der Bewertung einer nationalen Währung auch den Außenwert des ECU betrifft. Um größere Schwankungen der nationalen Währungen zu vermeiden, wurde deshalb der Wert einer jeden nationalen Währung der Mitgliedsstaaten am ECU fixiert, so daß diese nur +/- 2,25% vom vorgegebenen Kurs abweichen durften. Wenn die Währung eines Mitgliedslandes die 2,25% Grenze zu überschreiten drohte, waren die Zentralbanken verpflichtet zu intervenieren, so hatten die Zentralbanken kurzfristig unbegrenzten Zugang zu gegenseitigen Krediten, um z.B. Stützungskäufe der entsprechenden Währung zu tätigen. Diese Regelung ist bis heute, mit Ausnahme der EWS-Krise 1992/93, unverändert geblieben. (siehe Abschnitt 4.1.4). Ziel des EWS war die Herstellung einer Außen- und Binnenstabilität und der Versuch Wechselkursspekulationen einzudämmen (Stocker, 1997, S111-113). Die Jahre nach der Gründung des EWS waren durch mehrere Krisen und Abwertungen gegenüber der DM gekennzeichnet, so daß das Erreichen einer Währungsunion wieder in weite Ferne gerückt zu sein schien. Erst nachdem die gemeinsame Europäische Akte in Amsterdam im Jahre 1986 beschlossen wurde, die eine Vollendung des EG-Binnenmarktes vorsah, kam der Prozeß wieder in Gang. Auf Initiative des deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher, wurde ein Fahrplan zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von der EG-Kommission unter dem Vorsitz von Jacques Delors ausgearbeitet. Der Bericht, der 1989 von den Staats- und Regierungschefs der EG-Länder angenommen wurde, baute zu einem gewissen Grad auf den gescheiterten Werner-Plan der siebziger Jahre auf. So war vorgesehen, die WWU in drei Schritten zu verwirklichen, wobei die wirtschaftliche und monetäre Integration ebenso wie die Koordination der Fiskalpolitik der Mitgliedsländer parallel zueinander vorangetrieben werden sollten (Hagen, 1998, S. 36). Die erste Stufe, die Eingangsphase, der WWU trat bereits im Januar 1990 in Kraft. Sie sah, wie bereits erwähnt, eine Verbesserung der Koordinierung der Geld- und Fiskalpolitik der EG-Staaten vor, wobei die Haushaltsdisziplin und die Geldwertstabilität als gemeinsame Ziele festgeschrieben wurden. Aus diesem Grund sollten übermäßige Staatshaushaltsdefizite der Mitgliedsstaaten und Finanzierung dieser durch die Zentralbanken vermieden werden (Stocker, 1997, S. 61). Die Betonung liegt hier allerdings auf dem Wort sollten. Eine strengere Handhabung mit bindenen Verpflichtungen war erst in der zweiten Stufe geplant. 1992 unterzeichneten die mittlerweile zwölf Mitgliedsstaaten den Vertrag der Europäischen Union in der niederländischen Stadt Maastricht. Als vorrangige Ziele der EU wurden im Vertrag "...die Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch die Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und durch Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion..." (Läufer, 1994, S. 19-20), vorgesehen. So trat bereits am ersten Januar des darauffolgenden Jahres der gemeinsame Europäische Binnenmarkt in Kraft, der von der EU als eine nötige Vorstufe der WWU betrachtet wurde. "Ein Binnenmarkt ist ein Gebiet, worin das gesamte wirtschaftliche Geschehen sich nach weitgehend einheitlichen Regeln und gleichen Bedingungen abspielt. Er ist gewöhnlich identisch mit dem Hoheitsgebiet eines Staates" (Grupp, 1997, S. 32). Da die EU aus mehreren Staaten besteht, ist der gesamte Bereich der Union, aus wirtschaftlicher Sicht, Inland. Aus diesem Grund besteht innerhalb der EU die freie Beweglichkeit von Dienstleistungen, Gütern, Kapital und Personen. So ermöglicht z.B. der letzte Punkt, jedem EU-Bürger die freie Ein- und Ausreise, den freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit der Arbeitsplatzwahl innerhalb sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten. Ergänzend hierzu wurde bereits im Jahre 1985 das Schengener Abkommen beschlossen, das den Wegfall der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Mitgliedsstaaten vorsieht. Dieses trat allerdings erst 1995 in Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten in Kraft. Die übrigen Länder der EU entschieden sich nicht beizutreten (Grupp, 1997, S. 32-38). Inzwischen haben sich allerdings bereits weitere Länder, wie Österreich und Italien, dem Abkommen angeschlossen. Als bisher letzter Staat entschied sich Dänemark in einer Volksabstimmung im Mai 1998 für eine Mitgliedsschaft. 1994 trat die zweite Stufe der WWU, die Übergangsphase, in Kraft. Grundlage dieser war nunmehr ein Verbot notenbankfinanzierter Staatskredite, was eine deutliche Verschärfung der Regelung in der ersten Stufe bedeutete, und die hiermit in Verbindung stehende "no bail out - Regel", die besagt, daß kein Mitgliedsstaat für die Schulden eines anderen Haftung übernehmen muß. Außerdem war eine weitere Verstärkung der Koordinierung der Wirtschafts- und Geldpolitik vorgesehen. Zur Überwachung dieser und des europäischen Währungssystems wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI), errichtet, das in der dritten Phase in die Europäische Zentralbank übergehen sollte. Hauptziel dieser Institution war auf die Errichtung einer WWU hinzuarbeiten und die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Hierzu gehörte auch die Berichterstattung über die Erfüllung der Konvergenzkriterien, die von den Mitgliedsstaaten erfüllt werden mußten, um in die dritte Stufe der WWU eintreten zu können (Europäisches Währungsinstitut, 1997, S. 11-16). Der Grund für die Errichtung von Konvergenzkriterien ist die Annahme, daß nur Länder mit Erfolg eine Währungsunion bilden können, wenn sie ähnliche wirtschaftliche Grunddaten der öffentlichen Finanzen, der Inflation und der Wechselkursstabilität aufweisen. Aus diesem Grund wurden fünf Kriterien aufgestellt, die als Beurteilungsgrundlage für den Eintritt in die dritte Stufe dienten (siehe Schaubild 2). Schaubild 2 Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der WWU
Die Kriterien können in zwei Gruppen aufgeteilt werden, den fiskalischen (Punkt eins und zwei) und den monetären Kriterien (Punkt drei bis fünf). Die Sinnhaftigkeit dieser Voraussetzungen zur Teilnahme an der WWU war und ist umstritten. So forderten linksorientierte Politiker, wie der zur Zeit amtierende französische Regierungschef Lionel Jospin, auch die Höhe der Arbeitslosigkeit als sechstes Konvergenzkriterium aufzunehmen (Mehr zu diesem Punkt im Abschnitt 4.2.8). Zu beachten ist allerdings, daß die oben angeführten Kriterien nicht als alleinige Grundlage zur Teilnahme dienten, sie sind lediglich gebührend zu berücksichtigen, wie es im EU - Vertrag heißt. Für die Entscheidung über die Zusammensetzung war der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs am 25. März 1998, unter Berücksichtigung von Empfehlungen des EWI, der Kommission der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) und des Europäischen Parlaments, verantwortlich. Wobei die Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden mußte (Aktionsgemeinschaft Euro (Hrsg.), 1998, S.7). Nur Griechenland wurde am Ende der Zutritt zur WWU verwehrt. Dänemark, Großbritannien und Schweden wollten der dritten Stufe der WWU noch nicht beitreten, da hierfür Volksabstimmungen in den entsprechenden Ländern nötig gewesen wären und die Umfragen negative Ergebnisse vorhersahen. Diese vier Länder können allerdings später, wenn sie die Kriterien erfüllen, der WWU beitreten. Die restlichen 11 Länder sind alle für die dritte Stufe, die im Januar 1999 beginnt, qualifiziert. Daß hierbei nicht nur die Konvergenzkriterien, sondern auch die politische Bedeutung der WWU und die Verdienste einzelner Länder eine wichtige Rolle spielten, kann man erkennen, wenn man die Teilnehmerländer und das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand dieser betrachtet. So sind Belgien, Deutschland, Irland, Italien, Holland, Österreich, Portugal und Spanien teilnahmeberechtigt, obwohl deren Schuldenstände teilweise erheblich über den erlaubten Konvergenzkriterium von 60% des BIP liegen (siehe Schaubild 3). Schaubild 3 Stand der wichtigsten Konvergenzkriterien (April 1998)
(Phoenix - Videotext, Seite 733-736, am 31.05.1998) Grund hierfür ist, wie erwähnt, die politische Dimension. Eine WWU ohne die europäischen Kernländer Deutschland und Frankreich wäre von Beginn der Planungen an undenkbar gewesen. Ebenso haben die Gründungsmitglieder der EG, Belgien und Italien, deren Schuldenstand mehr als das doppelte über dem Zulässigen lag, aufgrund ihrer langjährigen Teilnahme an der EU, die Eintrittserlaubnis in die dritte Stufe erhalten. Vorteilhaft für diese Länder war allerdings auch die positive längerfristige Entwicklung des Schuldenstandes und der Inflation, so daß aus wirtschaftlicher Sicht ein gewisses Verständnis für die Aufnahme dieser Länder, zu entwickeln ist (Hagen, 1998, S. 36-37). Trotzdem ist an diesem Beispiel sehr gut zu erkennen, daß die WWU ein Projekt ist, das zuerst vom politischem Interesse der europäischen Integration und erst darauf von wirtschaftlichen Interessen getragen wird. So befürwortete die Bundesrepublik von Beginn an die "große Lösung". Also die Teilnahme möglichst vieler Länder an der WWU, obwohl abzusehen war, daß die Mehrheit der Länder die Konvergenzkriterien nicht erfüllen werden. Im Frühling 1998 wurde auch die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet, die die Nachfolge des EWI antreten sollte. Alle Zentralbanken der teilnehmenden EU-Staaten werden somit Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die EZB ist ab dem 1. Januar 1999 für die gemeinsame Geldpolitik der Mitgliedsstaaten der dritten Stufe der WWU verantwortlich. Vorrangiges Ziel des Instituts ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Die EZB ist dabei unabhängig. "Bei der Wahrnehmung der ihnen ... übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB nach eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, der Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderer Stellen einholen oder entgegennehmen." (Läufer, 1994, S.184). Die EZB hat damit eine rechtliche Selbständigkeit wie die Deutsche Bundesbank, wobei die Absicherung dieser sogar noch größer ist, da die Unabhängigkeit der Bundesbank durch eine Gesetzesänderung mit einfacher Mehrheit im Bundestag aufgehoben werden kann, während die Eigenständigkeit der EZB nur abgeändert werden kann, wenn alle Mitgliedsstaaten der WWU dieser Änderung zustimmen. Am 1. Januar 1999 beginnt ebenfalls die dritte Stufe der WWU, die Endphase. An diesem Tag findet eine unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der 11 Teilnehmerländer statt. Hierbei hört die Korbwährung ECU auf zu existieren und wird durch eine eigenständige Währung, den Euro, ersetzt, wobei die EZB, wie erwähnt, die geldpolitische Verantwortung mit diesem Datum übernimmt. Allerdings werden nur die Geldpolitik, sowie Fremdwährungstransaktionen auf den Devisenmärkten und die Schuldtitel der öffentlichen Hand, ausschließlich in Euro ausgeführt. Für die Privatwirtschaft besteht keine Verpflichtung, den Euro in z.B. Verträgen anzuwenden. Die nationalen Banknoten und Münzen behalten 1999 vorerst ihre Gültigkeit und werden nicht durch Euro Banknoten und Münzen ersetzt. Dieses geschieht erst drei Jahre später. In der ersten Hälfte des Jahres 2002 werden sowohl der Euro wie auch die jeweilige nationale Währung des Teilnehmerlandes als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Erst Anfang Juli wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der WWU-Länder. Allerdings bleibt ein Umtausch der nationalen Banknoten und Münzen in Euro auch nach diesem Zeitpunkt bei der EZB und den nationalen Zentralbanken möglich (Wagner, 1998, S. 28-31). Weiter mit: Ist die Einführung des Euro eine Währungsreform? |
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